Einreisebestimmungen für Kinder (österr. Staatsbürger) nach Kroatien

Kinder können entweder im Reisepass der Eltern eingetragen werden oder einen eigenen Reisepass (bis zum 12. Geburtstag "Kinderreisepass") ausgestellt bekommen. Der ÖAMTC empfiehlt, den Kinderreisepass zu bevorzugen.

Eine Miteintragung im Pass der Eltern ist prinzipiell bis zum 18. Geburtstag gültig, solange der Reisepass des Elternteils nicht abgelaufen ist. Derartige Eintragungen verlieren allerdings ab 15.06.2012 ihre Gültigkeit.

Bei Neubeantragung eines Passes ist die Miteintragung eines Kindes ab sofort nicht mehr möglich (es benötigt einen eigenen Pass). Mehr Infos dazu unter auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.

Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der/des Erziehungsberechtigten nach Kroatien einreisen - z.B. mit ihren Großeltern - sollten zusätzlich zum eigenen Reisepass eine Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten mitführen. Das kroatische Konsulat in Wien betont, dass dies laut kroatischem Gesetz für kroatische Staatsbürger gilt, die Grenzpolizei jedoch - um internationale Konventionen gegen Kindesentführung zu beachten - auch von Touristen diese Einverständniserklärung verlangen kann.

Laut kroatischem Konsulat in Wien benötigen Sie, wenn Sie die folgende Vorlage für eine Vollmacht verwenden (plus Kopie der Geburtsurkunde des Kindes) keine notarielle Beglaubigung: Formular zum Downloaden

Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.

Stand: 2009