Covid-Versicherungsschutz
Unser Versicherungspartner Allianz-Travel hat auf die aktuelle Situation natürlich reagiert und bietet den Kunden nun auch einen Covid 19-Schutz.
Covid-Informationen
Covid-19 Schutz vor der Reise: Erweiterte Stornodeckung
Wer selbst an Covid-19 erkrankt oder wegen Krankheitsverdacht unter Quarantäne gestellt wird und deshalb eine geplante Reise stornieren muss, bekommt die Kosten von der Versicherung genauso erstattet wie bei einem Reiserücktritt aufgrund jedes anderen schweren Krankheitsfalls. Ebenso gilt die Erkrankung eines nicht mitreisenden Ehepartners/ Verwandten als Stornogrund, wenn die Person lebensbedrohlich an Covid-19 erkrankt und intensivmedizinisch im Krankenhaus betreut werden muss.
Covid-19 Schutz während der Reise: Erweiterte medizinische Deckung inklusive Reiseabbruch und Extra-Rückreise
Wer auf Reisen an Covid-19 erkrankt, erhält vollen medizinischen Schutz im Rahmen der im Paket enthaltenen Auslandskrankenversicherung. Diese umfasst eine Notfallhilfe rund um die Uhr sowie die Kostenabdeckung medizinischer Leistungen. Der Reiseabbruch, eine mögliche Extrarückreise sowie eine notwendige Quarantäne sind bei Erkrankung an Covid-19 ebenso gedeckt. Dies gilt gleichermaßen für den Verdachtsfall auf eine Covid-19 Infektion. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einhaltung aller behördlich verordneten Maßnahmen. Auch im Falle der Erkrankung des Ehepartners oder eines nahen Verwandten, die Zuhause lebensbedrohlich an Covid-19 erkranken, helfen wir bei Rückreise und erstatten die Kosten für den Reiseabbruch. Dazu zählen Umbuchungsgebühren und nicht genutzte Reiseleistungen. Die Versicherung springt auch ein und übernimmt die Kosten einer verspäteten An- oder Abreise, wenn der reisenden Person aufgrund eines Covid-19 Verdachts die Beförderung verweigert wird.
Wichtiger Hinweis: Reisewarnung, Reiseangst und grobe Fahrlässigkeit weiterhin nicht versichert
Weiterhin bleiben Pandemie und Epidemie als Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Sagt ein Veranstalter beispielsweise eine Reise aufgrund von Covid-19 ab, so bleibt dieses Ereignis vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.